Allgemeine Geschäftsbedingungen coolershop

1. Allgemeines

1.1. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 i.V.m. § 14 BGB (nachfolgend als "Besteller" bezeichnet). Fettgedruckte Hervorhebungen in diesen Bedingungen dienen nur der besseren Orientierung des Lesers und haben keine inhaltliche Bedeutung.

1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und sind wesentlicher Bestandteil aller Angebote, Vertragsannahmen und Kaufverträge; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich in schriftlicher Form ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.3. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn wir nicht nochmals ausdrücklich auf diese hinweisen; und solange, bis von uns neue Bedingungen durch Übersendung an den Besteller in Kraft gesetzt werden.

1.4. Etwaige Mitarbeiter unseres Hauses sind nicht befugt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.

1.5. Wir behalten uns die – auch einseitige - Änderung dieser Bestimmungen und/oder einzelner Teile dieser Bestimmungen vor. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen, wobei stets auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Besteller abzustellen ist.


2. Bestellung/ Angebot/ Vertragsschluss

2.1. Alle Informationen (z.B. Produktbeschreibungen und Preisangaben) auf unserer Website, in Prospekten sowie anderen Werbemitteln über die von uns angebotenen Waren sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Bei uns eingehende Bestellungen stellen ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar (§ 145 BGB), welches wir innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrags annehmen können.

2.3. Zur unverzüglichen Bestätigung des Zugangs der Bestellung sind wir nicht verpflichtet.

2.4. Eine einfache Bestätigung eines bei uns eingegangenen Angebots/Auftrags stellt im Zweifel keine Annahmeerklärung dar.

2.5. Für den Lieferumfang und die Vertragsbedingungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden bedürfen stets der Schriftform.

2.6. Bestellungen per E-Mail bedürfen keiner Unterschrift.

2.7. Sofern für einen Auftrag Sonderbestimmungen vereinbart wurden, erlöschen diese mit der Erledigung des Auftrags und beziehen sich nicht auf gleichzeitig laufende oder Anschlussgeschäfte.

2.8. Im Zuge des Vertragsschlusses von uns abgegebene Willenserklärungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer, es sei denn, wir hätten eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung zu vertreten. Wir behalten uns vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Ware eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern. Ist die Lieferung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Ware nicht möglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn wir die Nichtverfügbarkeit der versprochenen Waren nicht zu vertreten und die Lieferung nicht gegenüber dem Besteller garantiert haben. Wir verpflichten uns, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Bestellers im Falle des Rücktritts unverzüglich zu erstatten.


3. Preise/Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich in EURO.

3.2. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise inkl. innerdeutschen Versand.

3.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

3.5. Unsere Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig (Vorkasse). Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

3.6. Zur Annahme von Schecks sind wir nicht verpflichtet. Eine Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

3.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


4. Lieferung

4.1. Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern der Besteller hierdurch nicht mit Mehrkosten für Versand belastet wird.

4.2. Liefertermine, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind unverbindliche Angaben. Der Beginn einer von uns verbindlich angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Frist erfordert außerdem die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.4. Sofern die Voraussetzungen von Punkt 4.4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.5. Für die Dauer der Prüfung von Andrucken, Fertigmustern, Klischees usw. durch den Besteller ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Besteller bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.

4.6. Wir kommen mit Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen im Falle unverbindlicher Liefer- bzw. Leistungstermine erst dann in Verzug, wenn der Kunde uns unter Angabe einer angemessenen Nachfrist anmahnt, diese Frist erfolglos abläuft und die weiteren, gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen vorliegen.

4.7. Lieferung durch uns erfolgt immer unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten sowie pünktliche Ankunft der Ware. Lieferungsverzögerung bzw. Lieferungsausfall durch ein Verschulden unserer Lieferanten (ohne eigenes Mitverschulden unsererseits) stellen kein Verschulden unsererseits dar.

4.8. Verlangt der Kunde nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.

4.9. Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt oder ähnlichen, nach Vertragsschluss entstehenden von uns nicht zu beeinflussenden Umständen, wie z. B. Arbeitskampf, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, längstens jedoch bis zu sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Frist sind beide Parteien berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn einer Partei durch die Verzögerung erhebliche Nachteile entstehen.


5. Gefahrübergang

5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unserem Geschäftssitz vereinbart.

5.2. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

5.3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

6.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

6.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.


7. Mängelhaftung

7.1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2. Sofern ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

7.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

7.4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

7.5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

7.6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.7. Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

7.8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.


8. Schadenersatz

8.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

8.2. Die Begrenzung nach Punkt 8.1. gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

8.3. Sofern die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

9.1. Soweit die gelieferten Sachen nach Entwürfen oder Anweisungen der Besteller gefertigt wurden, hat der Kunde uns von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden.

9.2. Bei Lieferungen von Sachen ins Ausland haften wir nur für Verletzung von Patenten, die in Deutschland erteilt sind. die Haftung beschränkt sich auf Abtretung der Ansprüche, die uns gegen unsere Lieferanten zustehen.


10. Druck- und Prägeaufträge

10.1. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und an uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Besteller zu vertretene Fehler. Fernmündlich übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Bestellers.

10.2. Für vom Besteller zur Erfüllung des Auftrages überlassene Unterlagen wie insbesondere Filme, Klischees, Datenträger etc. (nachfolgend "Vorlagen" genannt) ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Vorlagen sind nach Abschluss des Auftrages an den Besteller zurückzugewähren. Wünscht der Kunde eine Archivierung für Anschlussaufträge durch uns, so besteht die Aufbewahrungsverpflichtung für maximal 2 Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind wir zur Vernichtung der archivierten Unterlagen ohne gesonderte Benachrichtigung des Bestellers ermächtigt.

10.3. Der Kunde erwirbt durch Auftragserteilung keinen Eigentumsanspruch an den zur Herstellung von Aufdrucken, Prägungen u.ä. benötigten Werkzeugen. Nach Auftragsbeendigung erfolgt die Löschung oder Vernichtung dieser Werkzeuge durch uns.


11. Gerichtsstand/Erfüllungsort

11.1. Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch am Gericht seines Geschäfts- oder Wohnsitzes zu verklagen.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.3. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.


12. Schriftform/Salvatorische Klausel

12.1. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. Soweit die Einhaltung der Schriftform erforderlich ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax. Eine elektronische Datenübermittlung (E-Mail) ist nur ausreichend, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.

12.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch eine solche Regel ersetzt, die dem Sinn und Zweck der gewünschten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.

(Stand: 03.02.2009)

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